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   BGH, 20.06.1956 - V ZR 227/54   

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BGH, 20.06.1956 - V ZR 227/54 (https://dejure.org/1956,4506)
BGH, Entscheidung vom 20.06.1956 - V ZR 227/54 (https://dejure.org/1956,4506)
BGH, Entscheidung vom 20. Juni 1956 - V ZR 227/54 (https://dejure.org/1956,4506)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 21.11.1952 - V ZR 158/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 20.06.1956 - V ZR 227/54
    Der Senat hat in dem von der Revision angeführten Urteil vom 21. November 1952 - V ZR 158/51 - (LM, Nachschlagewerk Nr. 1 zu BGB § 463) hinsichtlich des Kaufs auf die Rechtsprechung des Reichsgerichts verwiesen, die sich damit befaßt, inwieweit neben den besonderen Gewährleistungsansprüchn Rechte des Käufers aus allgemeinen Rechtsgründen, insbesondere wegen positiver Vertragsverletzung und wegen Verschuldens bei Vertragsschluß bestehen können.

    Auf der anderen Seite wird zu beachten sein, daß ein Schadensersatzanspruch wegen Verschuldens bei Vertragsschluß in der Regel nicht auf das Erfüllungsinteresse, dondern nur auf den Ersatz des negativen Interesses geht (vgl. das oben angeführte Urteil des Senats vom 21. November 1952 - V ZR 158/51).

  • BGH, 10.02.1954 - VI ZR 253/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 20.06.1956 - V ZR 227/54
    Auf die Revision des Klägers hat der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs dieses Urteil aufgehoben, soweit es die Klage abgewiesen und über die Kosten des Rechtsstreits zum Nachteil des Klägers entschieden hat (Urteil vom 10. Februar 1954 - VI ZR 253/52).

    Folgt man der Revision im Anschluß z.B. an RGZ 144, 176 und 147, 157 und im Anschluß an das in dieser Sache bereits ergangene Revisionsurteil vom 10. Februar 1954 - VI ZR 253/52 (S. 6 der Entscheidungsgründe), so würde die Beschränkung der Bauerlaubnis für den vom Kläger gemieteten Laden mit Nebenräumen auf erst fünf, dann insgesamt zehn Jahre für die Verlängerungszeit gemäß der Option an sich einen bei Abschluß des Vertrages bereits vorhandenen Mangel der Mietsache i.S. der §§ 537 Abs. 1, 538 Abs. 1 BGB darstellen und die Beklagte zum Schadensersatz verpflichten.

  • RG, 05.10.1939 - V 87/39

    1. Kann Eigenschaft eines gekauften Baugrundstücks die aus der örtlichen Lage und

    Auszug aus BGH, 20.06.1956 - V ZR 227/54
    Ebenso bejaht er eine Haftung des Verkäufers beim Kauf auch nach dem Gefahrübergang für einen Schaden zufolge positiver Vertragsverletzungen und zufolge Verschuldens beim Vertragsschluß (a.a.O. Anm. 7 B g unter Hinweis insbesondere auf RGZ 148, 286 [296]; vgl. aber auch RGZ 161, 330 [337]).
  • RG, 17.05.1939 - II 200/38

    1. Kann der Inhaber eines Wechsels von dem Wechselverpflichteten verlangen, daß

    Auszug aus BGH, 20.06.1956 - V ZR 227/54
    Der nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts von diesem Grundsatz auszunehmende Sonderfall, daß das übergegangene Angriffsmittel aus rechtlichen Gründen nicht zum Erfolg führen kann (RGZ 156, 113 [119]; 160, 338 [343]; JW 1930, 705 gegen JW 1929, 325; ZZP 57, 148; HRR 1936 Nr. 183; wie RG auch Rosenberg, Lehrbuch des Deutschen Zivilprozeßrechts, 6. Aufl, § 140 III 3 c S. 665) liegt hier nicht vor.
  • RG, 13.12.1918 - III 265/18

    Fristlose Kündigung eines Pachtvertrages wegen persönlicher Zwistigkeiten

    Auszug aus BGH, 20.06.1956 - V ZR 227/54
    Wenn das Reichsgericht andererseits in RGZ 94, 234 und 149, 88 eine besondere Prüfung der Anwendbarkeit allgemeiner Grundsätze für erforderlich gehalten hat, worauf die Beklagte in ihrer Revisionserwiderung hinweist, so handelte es sich dort um die besondere Frage, ob eine außerordentliche Kündigung - in einem Falle wegen ernster Zwistigkeiten der Mietparteien, im anderen Falle wegen nicht ordnungsgemäßer Betriebsführung bei Verpflichtung zur Zahlung einer Umsatzpacht - zuzulassen sei.
  • RG, 12.11.1937 - VII 22/37

    1. Ist es bei der Unfallversicherung für den Umfang des Versicherungsschutzes von

    Auszug aus BGH, 20.06.1956 - V ZR 227/54
    Der nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts von diesem Grundsatz auszunehmende Sonderfall, daß das übergegangene Angriffsmittel aus rechtlichen Gründen nicht zum Erfolg führen kann (RGZ 156, 113 [119]; 160, 338 [343]; JW 1930, 705 gegen JW 1929, 325; ZZP 57, 148; HRR 1936 Nr. 183; wie RG auch Rosenberg, Lehrbuch des Deutschen Zivilprozeßrechts, 6. Aufl, § 140 III 3 c S. 665) liegt hier nicht vor.
  • RG, 19.03.1934 - IV 415/33

    Sind die zum Betrieb einer Gastwirtschaft vermieteten Räume mit einem Fehler im

    Auszug aus BGH, 20.06.1956 - V ZR 227/54
    Folgt man der Revision im Anschluß z.B. an RGZ 144, 176 und 147, 157 und im Anschluß an das in dieser Sache bereits ergangene Revisionsurteil vom 10. Februar 1954 - VI ZR 253/52 (S. 6 der Entscheidungsgründe), so würde die Beschränkung der Bauerlaubnis für den vom Kläger gemieteten Laden mit Nebenräumen auf erst fünf, dann insgesamt zehn Jahre für die Verlängerungszeit gemäß der Option an sich einen bei Abschluß des Vertrages bereits vorhandenen Mangel der Mietsache i.S. der §§ 537 Abs. 1, 538 Abs. 1 BGB darstellen und die Beklagte zum Schadensersatz verpflichten.
  • RG, 10.03.1938 - IV 229/37

    Ist die Anfechtung wegen Irrtums bei Mängeln der Miet-(Pacht-) Sache

    Auszug aus BGH, 20.06.1956 - V ZR 227/54
    Hinsichtlich der Miete hat das Reichsgericht in RGZ 157, 173 die Auffassung vertreten, daß ein Mangel der Mietsache neben den besonderen Gewährleistungsansprüchen das Recht zur Anfechtung wegen Irrtums nicht ausschließe.
  • RG, 29.11.1934 - IV 258/34

    Zur Einwirkung des in Art. I § 2 des Gesetzes zum Schutze des Einzelhandels vom

    Auszug aus BGH, 20.06.1956 - V ZR 227/54
    In der von der Revision angeführten Entscheidung (RGZ 146, 60 [64]) hat es neben den Sondervorschriften der §§ 537, 542 BGB unter Bezugnahme auf die ständige Rechtsprechung (vgl. a.a.O.) grundsätzlich auch die allgemeinen Grundsätze der §§ 275, 323 BGB für anwendbar erklärt.
  • RG, 17.10.1935 - IV 171/35

    Welche Rechte stehen bei einem Pachtvertrag, bei dem der Pachtzins in einem

    Auszug aus BGH, 20.06.1956 - V ZR 227/54
    Wenn das Reichsgericht andererseits in RGZ 94, 234 und 149, 88 eine besondere Prüfung der Anwendbarkeit allgemeiner Grundsätze für erforderlich gehalten hat, worauf die Beklagte in ihrer Revisionserwiderung hinweist, so handelte es sich dort um die besondere Frage, ob eine außerordentliche Kündigung - in einem Falle wegen ernster Zwistigkeiten der Mietparteien, im anderen Falle wegen nicht ordnungsgemäßer Betriebsführung bei Verpflichtung zur Zahlung einer Umsatzpacht - zuzulassen sei.
  • RG, 13.08.1935 - III 314/34

    1. Haftet eine Stadtgemeinde für Auskünfte, die ihr Bürgermeister einem

  • RG, 11.03.1933 - IV 329/34

    Wann stellt die auf Grund des Gesetzes über den Zusammenschluß von Mühlen

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